Die Leiterausbildung zum IFA-Gruppenleiter* Balintgruppenleiter* für im Rahmen der Übergangsregelung
Sie möchten gerne selbst IFA-Gruppen leiten und sind bereits Balintgruppenleiter? Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen.
Kriterien für die Anerkennung als IFA-Gruppenleiter*
der Deutschen Ärztlichen Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DÄVT)
und des Verbandes für Integrative Verhaltenstherapie (VIVT)
für anerkannte Balintgruppenleiter* der Deutschen Balintgesellschaft (DBG):
Ein nach den untenstehenden Regeln anerkannter Gruppenleiter* erhält ein von allen drei Fachgesellschaften gemeinsam ausgestelltes Zertifikat.
Er/Sie ist dann aus Sicht der o.g. Gesellschaften berechtigt, sowohl IFA- als auch Balint-Gruppen in den Kliniken und anderen Weiter- und Fortbildungsinstitutionen durchzuführen.
*nachfolgend werden wir zur besseren Lesbarkeit auf die gendergerechte Bezeichnung verzichten. Gemeint sind aber immer Ärztinnen / Psychologinnen und Ärzte / Psychologen, auch wenn nur die männliche Berufsbezeichnung verwendet wurde.
Folgende Voraussetzungen müssen zu Ausbildungsbeginn vorliegen:
- a) Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ und/oder „Psychoanalyse“ oder Facharzt für Psychotherapeutische Medizin oder Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie.
b) Approbierter Diplom-Psychologe* mit abgeschlossener Weiterbildung mit einer oder mehrerer der folgenden Qualifikationen: Tiefenpsychologische Psychotherapie und/oder Psychoanalyse. - Mitgliedschaft in der Deutschen Balint Gesellschaft.
- Anerkennung zum Balintgruppenleiter der Deutschen Balintgesellschaft
IFA-Leiterausbildung im Rahmen der Übergangsregelung (01.01.2018 - 31.12.2021,
verlängert bis zum 31.12.2022)
- Teilnahme an mindestens 3 Leiterseminaren mit insgesamt 15 Doppelstunden im jeweils anderen Verfahren (DÄVT oder VIVT anerkannte Gruppenleiterseminare)
- Erfahrungen in der Leitung von IFA-Gruppen (mindestens 2x Leitung und 2x Co-Leitung), die von den jeweiligen Seminarleitern zu bescheinigen sind.
- Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 Euro
- Über die Anerkennung entscheidet der Vorstand nach Beratung mit den jeweiligen Weiterbildungsausschüssen.
Antrag auf Zertifizierung i.R. der Übergangsregelung >> für Ärzte (pdf)
Antrag auf Zertifizierung i.R. der Übergangsregelung >> für Psychologen (pdf)