Die Leiterausbildung zum IFA-Gruppenleiter* für Balintgruppenleiter*

Sie möchten gerne selbst IFA-Gruppen leiten und sind bereits Balintgruppenleiter? Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen.

Kriterien für die Anerkennung als IFA-Gruppenleiter* des Verbandes für Integrative Verhaltenstherapie (VIVT) 
für anerkannte Balintgruppenleiter* der Deutschen Balintgesellschaft (DBG):

 

*nachfolgend werden wir zur besseren Lesbarkeit auf die gendergerechte Bezeichnung verzichten. Gemeint sind aber immer Psychotherapeutinnen  und Psychotherapeuten, auch wenn nur die männliche Berufsbezeichnung verwendet wurde.

 

Ein nach den untenstehenden Regeln anerkannter Gruppenleiter* erhält ein von  beiden Fachgesellschaften gemeinsam ausgestelltes Zertifikat.

Er/sie ist dann aus Sicht der o.g. Gesellschaften berechtigt, sowohl Balint- als auch IFA-Gruppen in den Kliniken und anderen Weiter- und Fortbildungsinstitutionen durchzuführen.

Folgende Voraussetzungen müssen zu Ausbildungsbeginn vorliegen:

  1. a) Zusatzbezeichnung „Verhaltenstherapie“ und/oder Facharzt für Psychotherapeutische Medizin oder Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie.
    b) Approbierter psychologischer Psychotherapeut* oder Kinder-und Jugendlichen-Psychotherapeut* mit einer Qualifikation in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie oder Psychoanalyse
  2. Mitgliedschaft im  Verbandes für Integrative Verhaltenstherapie (VIVT) und / oder der Deutschen Balint-Gesellschaft (DBG)
  3. Anerkennung zum Balint-Gruppenleiter des der Deutschen Balint-Gesellschaft (DBG)

Anmeldung >> zur IFA-Leiter*-Ausbildung (PDF) für Balint-Gruppenleiter*

Logbuch >> für die IFA-Leiter*-Ausbildung (PDF) für Balint-Gruppenleiter*

Folgende Nachweise müssen während der Ausbildung erbracht werden:

  1. Teilnahme an mindestens 4 Leiterseminaren mit insgesamt 20 Doppelstunden im jeweils anderen Verfahren (VIVT anerkannte Gruppenleiterseminare)
  2. Erfahrungen in der Leitung von IFA-Gruppen (mindestens 2x Leitung und 2x Co-Leitung), die von den jeweiligen Seminarleitern zu bescheinigen sind.
  3. Teilnahme an mindestens 35 Doppelstunden IFA-Gruppen bei von der VIVT anerkannten IFA-Gruppen-Leitern*.
  4. Dokumentation im Logbuch
  5. Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 Euro
  6. Über die Anerkennung entscheidet der Vorstand nach Beratung mit den jeweiligen Weiterbildungsausschüssen.

Antrag auf Zertifizierung IFA-Gruppen-Leiter*-Ausbildung für Balint-Gruppen-Leiter* :

>> für ärztliche Psychotherapeuten*

>> für psychologische Psychotherapeuten* sowie Kinder-und Jugendlichen-Psychotherapeuten*