Die Leiter:innenausbildung zur IFA-Gruppenleitung für Balintgruppenleite:innen

Sie möchten gerne selbst IFA-Gruppen leiten und sind bereits Balint-Gruppenleiter:in? Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen.

Kriterien für die Anerkennung als IFA-Gruppenleiter:in des Verbandes für Integrative Verhaltenstherapie (VIVT) 
für anerkannte Balint-Gruppenleiter:innen der Deutschen Balint-Gesellschaft (DBG):

 

Ein nach den untenstehenden Regeln anerkannte Gruppenleitung erhält ein von  beiden Fachgesellschaften gemeinsam ausgestelltes Zertifikat.

Sie ist dann aus Sicht der o.g. Gesellschaften berechtigt, sowohl Balint- als auch IFA-Gruppen in Kliniken und anderen Weiter- und Fortbildungsinstitutionen durchzuführen.

Folgende Voraussetzungen müssen zu Ausbildungsbeginn vorliegen:

  1. a) Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ und/oder "Psychoanalyse" und/oder Fachärztin bzw. Facharzt  für Psychotherapeutische Medizin oder Fachärztin bzw. Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder Fachärztin bzw. Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, oder
    b) Approbierte psychologische Psychotherapeut:in oder Kinder-und Jugendlichen-Psychotherapeut:in mit einer Qualifikation in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie und/oder Psychoanalyse
  2. Mitgliedschaft im  Verband für Integrative Verhaltenstherapie (VIVT) und / oder der Deutschen Balint-Gesellschaft (DBG)
  3. Anerkennung zur Balint-Gruppenleiter:in der Deutschen Balint-Gesellschaft (DBG)
  4. Anmeldung >> zur IFA-Leiter:in-Ausbildung (PDF) für Balint-Gruppenleiter:innen*
  5. Führen eines Logbuches >> für die IFA-Leiter:innen*-Ausbildung (PDF) für Balint-Gruppenleiter:innen

Folgende Nachweise müssen während der Ausbildung erbracht werden:

  1. Teilnahme an mindestens 4 Leiter:innenseminaren mit insgesamt 20 Doppelstunden im jeweils anderen Verfahren (VIVT anerkannte Gruppenleiterseminare)
  2. Erfahrungen in der Leitung von IFA-Gruppen (mindestens 2x Leitung und 2x Co-Leitung), die von den jeweiligen Seminarleitungen zu bescheinigen sind.
  3. Teilnahme an mindestens 35 Doppelstunden IFA-Gruppen bei von der VIVT anerkannten IFA-Gruppen-Leiter:innen.
  4. Dokumentation im Logbuch
  5. Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 Euro
  6. Über die Anerkennung entscheidet der Vorstand nach Beratung mit den jeweiligen Weiterbildungsausschüssen.

Antrag auf Zertifizierung als IFA-Gruppen-Leiter:in - Ausbildung für Balint-Gruppen-Leiter:innen :

>> für ärztliche Psychotherapeut:innen

>> für psychologische Psychotherapeut:innen sowie Kinder-und Jugendlichen-Psychotherapeut:innen

 

Für die Anmeldung zur Leiter:innenausbildung wenden Sie sich bitte mit den erforderlichen Unterlagen an die Geschäftstelle.

*Bitte beachten Sie: mit einer verspäteten Anmeldung riskieren Sie, dass ein Teil Ihrer Ausbildung nicht anerkannt werden könnte.

Gültig ab 1.Januar 2024

Für eine Übergangszeit von 2 Jahren ab Neufassung können Ausbildungen nach der früheren Fassung abgeschlossen werden. Danach (d.h. ab 1.1.2026) tritt für alle die neue Fassung in Kraft.

 

Formulare für die IFA-Gruppenleiter:innen-Ausbildung für Balint-Gruppenleiter:innen:

Anmeldung >> zur IFA-Leiter:innen-Ausbildung (PDF) für Balint-Gruppenleiter:innen*

Logbuch >> für die IFA-Leiter:innen-Ausbildung (PDF) für Balint-Gruppenleite:innem

Antrag auf Zertifizierung >> für ärztliche Psychotherapeut:innen* für Balint-Gruppenleiter:innen

Antrag auf Zertifizierung >> für Psychologische Psychotherapeut:innen sowie Kinder-und Jugendlichen-Psychotherapeut:innen für Balint-Gruppenleiter:innen