Die Leiterausbildung zum Balint- und IFA-Gruppenleiter (Doppelbefugnis)

Sie möchten gerne selbst Balint- und IFA-Gruppen leiten? Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

Kriterien für die Anerkennung der Doppelbefugnis als Balint- und IFA-Gruppen-Leiter *

 
Kriterien für die Anerkennung
der Deutschen Balint-Gesellschaft (DBG) und
des Verbandes für Integrative Verhaltenstherapie (VIVT).

 

Ein nach den untenstehenden Regeln anerkannter Gruppenleiter* erhält ein von allen zwei Fachgesellschaften gemeinsam ausgestelltes Zertifikat.

Er/sie ist dann aus Sicht der o.g. Gesellschaften berechtigt, sowohl IFA- als auch Balint-Gruppen in den Kliniken und anderen Weiter- und Fortbildungsinstitutionen durchzuführen.

*nachfolgend werden wir zur besseren Lesbarkeit auf die gendergerechte Bezeichnung verzichten. Gemeint sind aber immer Psychotherapeutinnen  und Psychotherapeuten, auch wenn nur die männliche Berufsbezeichnung verwendet wurde.

Für ärztliche Psychotherapeuten*:

Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

  1. Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ und/oder „Psychoanalyse“ und/oder „Verhaltenstherapie“ und/oder Facharzt für Psychotherapeutische Medizin oder Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie.
  2. Teilnahme an 35 Doppelstunden Balint-Gruppe oder IFA-Gruppe vor Beginn der Ausbildung.
  3. Mitgliedschaft in einer der beiden Fachgesellschaften (Deutsche Balintgesellschaft (DBG) und / oder Verband für Integrative Verhaltenstherapie (VIVT), spätestens nach Besuch des 1. Leiterseminars**.
  4. Anmeldung bei der Deutschen Balint-Gesellschaft zur Leiterausbildung**.
  5. Nach Abschluss der Weiterbildung wie unter Punkt 1 aufgeführt 3-jährige Berufserfahrung.
  6. Während der Leiterausbildung: Teilnahme an insgesamt mind. 70 Doppelstunden an einer IFA- und an einer Balint-Gruppe (bei anerkannten Gruppenleitern der DBG bzw. der VIVT) während der Ausbildung, wobei auf eine möglichst gleichgewichtige Verteilung der Stunden zu achten ist.
  7. Teilnahme an mind. 20 Doppelstunden Balint-Leiterseminar (bei Ausbildungsleitern der DBG), wobei die Leitung und Co-Leitung von 2 Balintgruppen vom Seminarleiter zu bescheinigen ist.
  8. Teilnahme an mind. 20 Doppelstunden IFA-Leiterseminar (bei anerkannten IFA-Leiter-Ausbildern), wobei die Leitung und Co-Leitung von 2 IFA-Gruppen vom Seminarleiter zu bescheinigen ist.
  9. Nachweis von zusätzlichen Theorieseminaren (bei anerkannten Ausbildungsleitern) in beiden Verfahren von insgesamt 10 Doppelstunden (5 DS Balint, 5 DS IFA)
  10. Dokumentation durch ein Logbuch
  11. Über die Anerkennung entscheidet der Vorstand nach Beratung mit den jeweiligen Weiterbildungsausschüssen.

Anmeldung Doppelbefugnis (pdf)

Logbuch (pdf)

Antrag auf Zertifizierung Doppelbefugnis >> für ärztliche Psychotherapeuten* (pdf)

 

Für die Anmeldung zur Leiterausbildung wenden Sie sich bitte mit den erforderlichen Unterlagen an die Geschäftstelle.

**Bitte beachten Sie: mit einer verspäteten Anmeldung riskieren Sie, dass ein Teil Ihrer Ausbildung nicht anerkannt werden könnte.

 

Gültig ab 1.Januar 2024

Für eine Übergangszeit von 2 Jahren ab Neufassung können Ausbildungen nach der früheren Fassung anerkannt werden. Danach tritt für alle die neue Fassung in Kraft.


 

Für (psychologische) Psychotherapeuten* und/oder Kinder-und Jugendlichen-Psychotherapeuten* :

Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

  1. Approbierte (psychologische) Psychotherapeuten* und/oder Kinder-und Jugendlichen-Psychotherapeuten* mit abgeschlossener tiefenpsychologisch fundierter psychotherapeutischer und/oder psychoanalytischer und/oder systemischer und/oder verhaltenstherapeutischer Weiterbildung.
  2. Mitgliedschaft einer der beiden Fachgesellschaften (Deutsche Balintgesellschaft (DBG) ) und / oder Verband für Integrative Verhaltenstherapie (VIVT)), spätestens nach Besuch des 1. Leiterseminars.
  3. Teilnhme an 35 Doppelstunden Balint-Gruppe oder IFA-Gruppe vor Beginn der Ausbildung
  4. Anmeldung bei der Deutschen Balint-Gesellschaft zur Leiterausbildung und Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 Euro mit Anmeldung zur Ausbildung (spätestens zur Zertifizierung). 
  5. Nach Abschluss der Weiterbildung wie unter Punkt 1 aufgeführt 3-jährige Berufserfahrung.
  6. Während der Leiterausbildung: Teilnahme an insgesamt mind. 70 Doppelstunden an einer IFA- und an einer Balint-Gruppe (bei anerkannten Gruppenleitern der DBG bzw. der VIVT) während der Ausbildung, wobei auf eine möglichst gleichgewichtige Verteilung der Stunden zu achten ist.
  7. Teilnahme an mind. 20 Doppelstunden Balint-Leiterseminar (bei Ausbildungsleitern der DBG), wobei die Leitung und Co-Leitung von 2 Balintgruppen vom Seminarleiter zu bescheinigen ist.
  8. Teilnahme an mind. 20 Doppelstunden IFA-Leiterseminar (bei anerkannten IFA-Leiter-Ausbildern), wobei die Leitung und Co-Leitung von 2 IFA-Gruppen vom Seminarleiter zu bescheinigen ist.
  9. Nachweis von zusätzlichen Theorieseminaren (bei anerkannten Ausbildungsleitern) in beiden Verfahren von insgesamt 10 Doppelstunden (5 DS Balint, 5 DS IFA)
  10. Dokumentation durch ein Logbuch
  11. Über die Anerkennung entscheidet der Vorstand nach Beratung mit den jeweiligen Weiterbildungsausschüssen.

 

Anmeldung Doppelbefugnis (pdf)

Logbuch (pdf)

Antrag auf Zertifizierung Doppelbefugnis >> für psychologische Psychotherapeuten* und Kinder-und Jugend-Psychotherapeuten* (pdf)

 

Für die Anmeldung zur Leiterausbildung wenden Sie sich bitte mit den erforderlichen Unterlagen an die Geschäftstelle.

**Bitte beachten Sie: mit einer verspäteten Anmeldung riskieren Sie, dass ein Teil Ihrer Ausbildung nicht anerkannt werden könnte.

 

Gültig ab 1.Januar 2024

Für eine Übergangszeit von 2 Jahren ab Neufassung können Ausbildungen nach der früheren Fassung anerkannt werden. Danach tritt für alle die neue Fassung in Kraft.