Die Leiterausbildung zum Balint- und IFA-Gruppenleiter (Doppelbefugnis)
Sie möchten gerne selbst Balint- und IFA-Gruppen leiten? Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
Kriterien für die Anerkennung der Doppelbefugnis als Balint- und IFA-Gruppen-Leiter *
Kriterien für die Anerkennung
der Deutschen Balint-Gesellschaft (DBG) und
des Verbandes für Integrative Verhaltenstherapie (VIVT).
Ein nach den untenstehenden Regeln anerkannter Gruppenleiter* erhält ein von allen zwei Fachgesellschaften gemeinsam ausgestelltes Zertifikat.
Er/sie ist dann aus Sicht der o.g. Gesellschaften berechtigt, sowohl IFA- als auch Balint-Gruppen in den Kliniken und anderen Weiter- und Fortbildungsinstitutionen durchzuführen.
*nachfolgend werden wir zur besseren Lesbarkeit auf die gendergerechte Bezeichnung verzichten. Gemeint sind aber immer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, auch wenn nur die männliche Berufsbezeichnung verwendet wurde.
Für ärztliche Psychotherapeuten*:
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
- Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ und/oder „Psychoanalyse“ und/oder „Verhaltenstherapie“ und/oder Facharzt für Psychotherapeutische Medizin oder Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie.
- Teilnahme an 35 Doppelstunden Balint-Gruppe oder IFA-Gruppe vor Beginn der Ausbildung.
- Mitgliedschaft in einer der beiden Fachgesellschaften (Deutsche Balintgesellschaft (DBG) und / oder Verband für Integrative Verhaltenstherapie (VIVT), spätestens nach Besuch des 1. Leiterseminars**.
- Anmeldung bei der Deutschen Balint-Gesellschaft zur Leiterausbildung**.
- Nach Abschluss der Weiterbildung wie unter Punkt 1 aufgeführt 3-jährige Berufserfahrung.
- Während der Leiterausbildung: Teilnahme an insgesamt mind. 70 Doppelstunden an einer IFA- und an einer Balint-Gruppe (bei anerkannten Gruppenleitern der DBG bzw. der VIVT) während der Ausbildung, wobei auf eine möglichst gleichgewichtige Verteilung der Stunden zu achten ist.
- Teilnahme an mind. 20 Doppelstunden Balint-Leiterseminar (bei Ausbildungsleitern der DBG), wobei die Leitung und Co-Leitung von 2 Balintgruppen vom Seminarleiter zu bescheinigen ist.
- Teilnahme an mind. 20 Doppelstunden IFA-Leiterseminar (bei anerkannten IFA-Leiter-Ausbildern), wobei die Leitung und Co-Leitung von 2 IFA-Gruppen vom Seminarleiter zu bescheinigen ist.
- Nachweis von zusätzlichen Theorieseminaren (bei anerkannten Ausbildungsleitern) in beiden Verfahren von insgesamt 10 Doppelstunden (5 DS Balint, 5 DS IFA)
- Dokumentation durch ein Logbuch
- Über die Anerkennung entscheidet der Vorstand nach Beratung mit den jeweiligen Weiterbildungsausschüssen.
Anmeldung Doppelbefugnis (pdf)
Antrag auf Zertifizierung Doppelbefugnis >> für ärztliche Psychotherapeuten* (pdf)
Für die Anmeldung zur Leiterausbildung wenden Sie sich bitte mit den erforderlichen Unterlagen an die Geschäftstelle.
**Bitte beachten Sie: mit einer verspäteten Anmeldung riskieren Sie, dass ein Teil Ihrer Ausbildung nicht anerkannt werden könnte.
Gültig ab 1.Januar 2024
Für eine Übergangszeit von 2 Jahren ab Neufassung können Ausbildungen nach der früheren Fassung anerkannt werden. Danach tritt für alle die neue Fassung in Kraft.
Für (psychologische) Psychotherapeuten* und/oder Kinder-und Jugendlichen-Psychotherapeuten* :
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
- Approbierte (psychologische) Psychotherapeuten* und/oder Kinder-und Jugendlichen-Psychotherapeuten* mit abgeschlossener tiefenpsychologisch fundierter psychotherapeutischer und/oder psychoanalytischer und/oder systemischer und/oder verhaltenstherapeutischer Weiterbildung.
- Mitgliedschaft einer der beiden Fachgesellschaften (Deutsche Balintgesellschaft (DBG) ) und / oder Verband für Integrative Verhaltenstherapie (VIVT)), spätestens nach Besuch des 1. Leiterseminars.
- Teilnhme an 35 Doppelstunden Balint-Gruppe oder IFA-Gruppe vor Beginn der Ausbildung
- Anmeldung bei der Deutschen Balint-Gesellschaft zur Leiterausbildung und Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 Euro mit Anmeldung zur Ausbildung (spätestens zur Zertifizierung).
- Nach Abschluss der Weiterbildung wie unter Punkt 1 aufgeführt 3-jährige Berufserfahrung.
- Während der Leiterausbildung: Teilnahme an insgesamt mind. 70 Doppelstunden an einer IFA- und an einer Balint-Gruppe (bei anerkannten Gruppenleitern der DBG bzw. der VIVT) während der Ausbildung, wobei auf eine möglichst gleichgewichtige Verteilung der Stunden zu achten ist.
- Teilnahme an mind. 20 Doppelstunden Balint-Leiterseminar (bei Ausbildungsleitern der DBG), wobei die Leitung und Co-Leitung von 2 Balintgruppen vom Seminarleiter zu bescheinigen ist.
- Teilnahme an mind. 20 Doppelstunden IFA-Leiterseminar (bei anerkannten IFA-Leiter-Ausbildern), wobei die Leitung und Co-Leitung von 2 IFA-Gruppen vom Seminarleiter zu bescheinigen ist.
- Nachweis von zusätzlichen Theorieseminaren (bei anerkannten Ausbildungsleitern) in beiden Verfahren von insgesamt 10 Doppelstunden (5 DS Balint, 5 DS IFA)
- Dokumentation durch ein Logbuch
- Über die Anerkennung entscheidet der Vorstand nach Beratung mit den jeweiligen Weiterbildungsausschüssen.
Anmeldung Doppelbefugnis (pdf)
Für die Anmeldung zur Leiterausbildung wenden Sie sich bitte mit den erforderlichen Unterlagen an die Geschäftstelle.
**Bitte beachten Sie: mit einer verspäteten Anmeldung riskieren Sie, dass ein Teil Ihrer Ausbildung nicht anerkannt werden könnte.
Gültig ab 1.Januar 2024
Für eine Übergangszeit von 2 Jahren ab Neufassung können Ausbildungen nach der früheren Fassung anerkannt werden. Danach tritt für alle die neue Fassung in Kraft.