Balintgruppenleiterausbildung für psychologische Psychotherapeuten* und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten*

Sie möchten gerne selbst Balintgruppen leiten ? Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

Kriterien für die Anerkennung als Balintgruppenleiter/in* für

 

*nachfolgend werden wir zur besseren Lesbarkeit auf die gendergerechte Bezeichnung verzichten. Gemeint sind aber immer Psychotherapeutinnen  und Psychotherapeuten, auch wenn nur die männliche Berufsbezeichnung verwendet wurde.

 

Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

1. Approbation als psychologischer Psychotherapeut und/oder Kinder und Jgendlichen-Psychotherapeut* mit abgeschlossener tiefenpsychologisch fundierter psychotherapeutischer und/oder psychoanalytischer Weiterbildung.

2. Mitgliedschaft in der Deutschen Balint Gesellschaft, spätestens nach Besuch des 1. Leiterseminars der Deutschen Balint-Gesellschaft.**

3. Anmeldung zur Leiterausbildung » für psychologische Psychotherapeuten* und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten* (PDF), spätestens nach dem 1. Leiterseminar.**

4. Führen eines Logbuches » für die Balintleiterausbildung (PDF

Folgende Nachweise müssen während der Ausbildung erbracht werden:.

5. Nach Abschluss der Weiterbildung wie unter Punkt 1 aufgeführt 3-jährige Berufserfahrung.

6. Mitarbeit in Balintgruppen von mindestens 105 Doppelstunden, wenn möglich in einer kontinuierlichen Gruppe, möglichst unter der Leitung von Balintgruppenleitern* die durch die DBG anerkannt sind. Diese können zum geringeren Teil auch auf Tagungen der DBG abgeleistet werden, die Teilnahme an Großgruppen wird hierauf angerechnet.

a) Mitarbeit in Balintgruppen von mindestens 35 Doppelstunden vor Beginn der Ausbildung zum Balintgruppenleiter*.

b) Weitere Mitarbeit in Balintgruppen von mindestens 70 Doppelstunden (nach Abschluss der psychotherapeutischen Weiterbildung), wenn möglich in einer kontinuierlichen Gruppe, unter der Leitung von Balintgruppenleitern*, die durch die DBG anerkannt sind. Diese können zum geringeren Teil auch auf Tagungen der DBG abgeleistet werden, die Teilnahme an Großgruppen wird hierauf angerechnet.            

c) Die Teilnahme an Online-Balintgruppen kann im Umfang von max. 10 Doppelstunden angerechnet werden, wenn diese bei von der DBG anerkannten Balintgruppenleitern* absolviert werden und diese den Qualitätskriterien der DBG für Online-Balintgruppen entsprechen (u.a. Gruppengröße 8-12 TN, max. 2 DS/ Tag, siehe auch Schreiben an die LÄK vom 11.03.2022)

7. Die Teilnahme an 6 Gruppenleiterseminaren mit insgesamt mindestens 30 Doppelstunden bei von der DBG anerkannten Ausbildern*, davon mindestens 4 im Rahmen der Tagungen der DBG, wobei die Leitung von 2 Balintgruppen vom Seminarleiter* zu bescheinigen ist.

8.. Erfahrungen als Co-Leiter* sind ausdrücklich erwünscht. Sie können auf Studientagungen oder in kontinuierlichen Gruppen erworben werden. Die Teilnahme an einer Balintgruppe (nicht Leiterseminar) als Co-Leiter* wird auf die nachzuweisende Mitarbeit in Balintgruppen angerechnet.

9. Dokumentation im Logbuch

10. Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 Euro bei Anmeldung zur Zertifizierung.

11. a. Antrag auf Zertifizierung » für psychologische Psychotherapeuten* und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten* (PDF) (bei Ausbildungsbeginn bis Dezember 2023 Logbuch empfohlen)

11.b. Antrag auf Zertifizierung mit Logbuch» für psychologische Psychotherapeuten* und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten* (PDF) (Logbuch bei Ausbildungsbeginn ab Januar 2024 obligatorisch)

12. Über die Anerkennung entscheidet der Vorstand nach Beratung durch den Weiterbildungsausschuss der DBG.
 

Für die Anmeldung zur Ausbildung zum Balintgruppenleiter wenden Sie sich bitte mit den erforderlichen Unterlagen an die Geschäftstelle.

**Bitte beachten Sie: mit einer verspäteten Anmeldung riskieren Sie, dass ein Teil Ihrer Ausbildung nicht anerkannt werden könnte.

 

Gültig ab 1.10.2023

Für eine Übergangszeit von 2 Jahren ab Neufassung können Balintgruppenleiter* in Ausbildung nach der früheren Fassung anerkannt werden. Danach tritt für alle die neue Fassung in Kraft.